Bereits am Samstag befanden sich die ersten Wahlbenachrichtigungen in den Briefkästen der Krefelder Bürger. Bedingt durch die kurze Vorbereitungszeit für die Landtagswahl am 13. Mai wird es insbesondere bei der Briefwahl terminlich eng. Aus diesem Grund bietet die Stadt Krefeld ab sofort die Möglichkeit an, über das Internet unter www.krefeld.de einen Antrag auf Briefwahl zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig verschickt werden können.
Bis zum 22. April werden die Wahlbenachrichtigungen noch verteilt. Nur wer in der Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen Wahlschein hat, darf am 13. Mai wählen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis 27. April im Briefwahlbüro Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
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