Mit einer geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes möchte die Bundesregierung staatlichen Behörden den Zugriff auf private Kommunikationsdaten einschließlich der Identität von Internetnutzern anhand dynamischer IP-Adressen sowie den Zugriff auf PIN-Codes und E-Mail-Passwörter erlauben. Damit wird die Identität von Internetnutzern für Behörden wie Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischen Abschirmdienst, Bundesverfassungsschutz, Bundespolizei und Zollfahndung teilweise ohne richterlichen Beschluss zugänglich. Mit diesem Schritt würde das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis eingeschränkt. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde gestern bekannt. [2]

Dazu nimmt Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein, wie folgt Stellung:

»Wenn dieser Entwurf so verabschiedet wird, wird die private Kommunikation im Internet noch stärker überwacht werden als dies ohnehin bereits geschieht. Der Verdacht von Bagatellstraftaten soll genügen, um ohne richterliche Anordnung Internetnutzer zu identifizieren. Das ist schlicht ein Unding. Auch Geheimdienste und BKA können dann privaten Internetnutzern ohne größere Einschränkungen hinterherschnüffeln. Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte sollen Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis nicht einmal einer Anordnung des Ministeriums bedürfen. Auch eine Benachrichtigung der Betroffenen ist nicht vorgesehen, so dass wirksamer Rechtsschutz praktisch ausgeschlossen ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Er missachtet die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach Polizeibehörden Internetnutzer nur in Einzelfällen, wenn eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Tatverdacht vorliegt, identifizieren dürfen.«

Die Bundesregierung reagiert mit der Gesetzesinitiative auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Januar 2012, das die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte. Gegen die Überwachungspraxis hatte Patrick Breyer, inzwischen Mitglied der Piratenfraktion Schleswig-Holstein, erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Quellen:
[1] Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung: http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2012/10/2012-09-26_BR_Gesetzesentwurf_Bestandsdatenauskunft.pdf
[2] Artikel auf Heise Online: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Auskunft-ueber-IP-Adressen-neu-regeln-1736347.html
[3] Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: http://www.piratenpartei.de/2012/02/24/kundendaten/

Quelle: piratenpartei.de