Die Piratenpartei NRW sieht sich durch die einstweilige Anordnung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zur E-Zigarette [1] in ihrer Position [2] bestätigt und begrüßt den unanfechtbaren Beschluss
Die Piratenpartei NRW sieht sich durch die einstweilige Anordnung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zur E-Zigarette [1] in ihrer Position [2] bestätigt und begrüßt den unanfechtbaren Beschluss
Im Dezember des vergangenen Jahres wurde vom Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen verfügt, dass nikotinhaltige Liquids für e-Zigaretten dem Arzneimittelgesetz unterworfen werden. Dadurch wurde der