Die Piratenpartei NRW ist erfreut über die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Münster zum Einheitslastengesetz [1], das noch auf die Zeit der CDU/FDP-Regierung in NRW zurück geht. Das Gericht hat den Verfassungsbeschwerden von 91 Städten und Gemeinden gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz stattgegeben.

„Wir begrüßen die Entlastung der Kommunen und verweisen in dem Zusammenhang noch einmal auf unser Wahlprogramm bezüglich der Kommunalfinanzen [2]“, sagt Robert Stein, Listenkandidat der Piratenpartei NRW und Sprecher des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen. „Wer bestellt, soll bezahlen. Wir fordern, dass derjenige für die Kosten aufkommt, der sie den Kommunen insbesondere im Sozialbereich auferlegt. Dann gibt es die realistische Möglichkeit, dass die Kommunen ab 2016 ihre Haushalte ausgleichen können.“

Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt nach Meinung des Gerichts die kommunale Finanzausstattungsgarantie. Den Kommunen werden so Mittel vorenthalten, die ihnen gemäß Bundesrecht zustehen, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Quellen:
[1] Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Einheitslastenabrechnungsgesetz erfolgreich: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/02_120508/index.php
[2] Wahlprogramm Kommunalfinanzen: https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2012#Kommunalfinanzen

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