Die Piratenpartei NRW sieht sich durch die einstweilige Anordnung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zur E-Zigarette [1] in ihrer Position [2] bestätigt und begrüßt den unanfechtbaren Beschluss des Gerichts. Dieses untersagt dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium, das unter Leitung der Grünen-Politikerin Barbara Steffens steht, weiterhin vor der E-Zigarette zu warnen.

„Die Piraten in NRW stehen für eine nachvollziehbare und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Drogenpolitik für mündige Menschen. Wir wollen keine vorschnellen Verbote und haltlosen Bevormundungen, wie sie das NRW-Gesundheitsministerium bei der E-Zigarette durchsetzen will“, sagt Achim Müller, Pressesprecher der Piratenpartei NRW zu der Entscheidung des OVG Münster.

Die NRW-Piraten fordern in ihrem Wahlprogramm, nikotinhaltige Liquids nicht als Arzneimittel, sondern als zugelassenes Handelsgut einzustufen. Der gleichen Ansicht ist das OVG Münster: Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels, heißt es in der Begründung des OVG-Beschlusses.

Die Piraten in NRW unterstützen auch die Demonstration gegen das Verbot der E-Zigarette und von Liquids am 5. Mai 2012 ab 14:30 Uhr in Düsseldorf [3]. Zugleich fordern die Piraten Ministerin Steffens auf, sich an die Anordnung des Gerichtes zu halten. Trotz des Gerichtsentscheids warnt das Ministerium derzeit weiter vor der E-Zigarette [4].

Quellen:
[1] OVG Münster: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php
[2] E-Zigarette im Programm der Piratenpartei NRW: https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2012#E-Zigarette
[3] Demonstration gegen das Verbot der E-Zigarette: http://dampfer-demo.de/
[4] Reaktion der Ministerin Steffens: http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2012/pm20120423b/index.php

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