Die Piratenfraktion im Landtag NRW fordert im Falle einer Neuauflage der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen eine bundeseinheitliche Regelung, die vom Bund und den Ländern zusammen verfasst und abgestimmt wird sowie die Verhältnismäßigkeit eventuell notwendiger Maßnahmen beachtet.
Der Diskussion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zufolge soll eine Prüfung unabhängig davon erfolgen, ob eine Gefährdung überhaupt gegeben ist. Das lehnt die Fraktion der Piraten im Landtag NRW ab. „Ohne einen konkreten Verdacht auf Schädigung des Untergrunds durch eine private Abwasserleitung ist eine pauschale Prüfung aller privaten Abwasserleitungen überflüssig“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der Piratenfraktion Hanns-Jörg Rohwedder. Die Piratenfraktion zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Dichtheitsprüfung an, weil die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen immer noch nicht gewahrt wird.
Auf Anfrage von Umweltminister Remmel lehnte Bundesumweltminister Altmaier eine bundesrechtliche Regelung zur Dichtheitsprüfung ab. Ein vom NRW-Umweltminister in Auftrag gegebenes Gutachten, das jetzt veröffentlicht wurde, besagt, dass die Landesregierungen grundsätzlich ermächtigt seien, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Die Piratenfraktion spricht sich dagegen aus, dass das Umweltministerium in NRW die Aussage eines solchen Gutachtens als Freibrief für eine Regelung auf Landesebene interpretiert.
Kai Schmalenbach, energiepolitischer Sprecher der Fraktion, sieht hierin „eine beispiellose Vernichtung von Bürgervermögen ohne jeden Gegenwert, der selbst dann nicht verhältnismäßig wird, wenn die sozialen Härtefälle durch Förderprogramme der Regierung abgefedert werden“.
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Pressestelle der Piratenfraktion im Landtag NRW
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