Pressemitteilung der Piratenpartei (Bund)
Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erneut die Bedeutung des Parlaments hervorgehoben und gestärkt. Die Bundesregierung wird darin eindringlich an ihre im Grundgesetz verankerte Pflicht erinnert, den Bundestag über ihre Aktivitäten effektiver zu unterrichten und rechtzeitig zu informieren. Gegen diese im Artikel 23 des Grundgesetzes definierte Pflicht hat die Bundesregierung laut Urteil klar verstoßen.
»Dass die Regierung es unterlässt, das Parlament im großen Umfang über Verhandlungen in Kenntnis zu setzen, die durchaus an den Fundamenten des Staates rütteln und unabsehbare Folgen für den Steuerzahler nach sich ziehen können, ist doch sehr bezeichnend. Dies zeugt von einem mangelnden Demokratieverständnis auf Seiten der Bundesregierung«, so Bernd Schlömer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Der ESM-Vertrag wurde ausschließlich hinter verschlossenen Türen auf EU-Ebene ausgehandelt. Die Bundestagsabgeordneten hatten zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit daran mitzuwirken. Der umfangreiche Vertrag wurde sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat ausschließlich zur Ratifizierung vorgelegt. Ein Mitwirkungs- oder Änderungsrecht gab es zu keinem Zeitpunkt, obwohl Deutschland laut ESM-Vertrag bereits in diesem Jahr Bareinlagen von 8,7 Milliarden Euro hinterlegen muss.
Die PIRATEN rufen die Bundesregierung dazu auf, die Transparenzvorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgehend in die Tat umzusetzen. »Wird das Urteil nicht ernsthaft umgesetzt, verliert die Souveränität der gewählten Vertreter in den Parlamenten Stück für Stück an Gewicht und wird an nicht-gewählte Institutionen der EU übertragen«, ergänzt Sebastian Nerz, stellvertetender Vorsitzender der PIRATEN. »Gesetzgebungsprozesse auf EU-Ebene im Hauruck-Verfahren durchzuziehen darf keine Ausrede für die auch nur teilweise Entmachtung eines Parlaments sein. Zeitdruck ist kein Freibrief für einen Abbau demokratischer Strukturen.«
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